Inhalt des Dokuments
Informationen
Aktuelles:
SAVE THE DATE !!!
Die Vollversammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten findet statt am:
19.10.2022 ab 9:00 h
Diesmal werden wir die Vollversammlung - aufgrund der aktuellen Situation - ausschließlich per WebEx durchführen.
Genaueres wird hierzu noch bekannt gegeben !
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Dienstbefreiung bei großer Hitze, Kälte und anderen extremen Wetterlagen !
Das Rundschreiben "Dienstbefreiung bei großer Hitze" wurde überarbeitet. Da viele Beschäftigte aufgrund ihrer Erkrankungen nicht nur unter der großen Hitze sondern auch unter anderen Wetterlagen leiden, war es an der Zeit, dieses Rundschreiben auszuweiten.
Das neue Rundschreiben ersetzt somit das bisherige und hat ab sofort Gültigkeit.
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Ausführliche Informationen zum Gastbeitrag der Schwerbehindertenvertretung im Rundbrief
März 2018 vom Personalrat
Wie ich vermehrt feststellen muss, trauen sich Beschäftigte aus Angst vor Nachteilen nicht, ihren bereits anerkannten Grad der Behinderung (kurz: GdB) (durch Bescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales) dem Arbeitgeber gegenüber bekannt zu geben.
Ich möchte hier kurz angerissen versuchen, Ihnen die Scheu oder auch die Ängste zu nehmen. Gerne kläre ich Sie über die Vorteile einer Bekanntmachung einer Schwerbehinderung auf -insbesondere für den öffentlichen Dienst.
Wichtig ist, dass der Grad der Behinderung keinen Rückschluss erlaubt auf die Leistungsfähigkeit! Eine sehr ausführlichere Aufstellung aller Vorteile, Vergünstigungen usw. finden Sie hier sowie auch noch mal den Gastbeitrag im Rundbrief vom Personalrat vom März 2018.
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Aus aktuellem Anlass !!!
WICHTIG: Bitte überprüfen Sie Ihre Schwerbehindertenausweise auf Aktualität !!!
Sollte Ihr Ausweis abgelaufen sein, beantragen Sie bitte schriftlich, mit Einreichung eines Lichtbildes, beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einen neuen Ausweis. Sobald dieser Ausweis Ihnen vorliegt, geben Sie bitte unbedingt eine Kopie an Ihr zuständiges Personalteam und an mich (SBV) weiter.
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Dienstvereinbarung BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
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Informationsflyer der Schwerbehindertenvertretung:
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Zur Information und Beachtung für die einstellenden Bereiche:
Nach § 178, Abs. 2 ist die Schwerbehindertenvertretung (SBV) in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten.
Schon bei Vorliegen einer Bewerbung von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten, ist die SBV einzubinden. Dies schließt ebenfalls Terminabsprachen zu den Bewerbergesprächen ein.
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Angela FiebigSekr. SBV
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Tel.: +49 (0)30 314-23123
Fax: +49 (0)30 314-28316
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Geschäftsstelle SBV
Iris PeetzSekr. GS-SBV
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